Ihr Ansprechpartner in der Europäischen Union
Sie importieren ein Produkt aus Großbritannien in die EU? Dann sieht die Europäische Union eine Aufbewahrungspflicht der Konformitätsbewertung innerhalb der EU vor. Haben Sie keine Niederlassung in einem Mitgliedsstaat der EU, so benötigen Sie eine bevollmächtigte Person, um die ordnungsgemäße Aufbewahrung Ihrer Dokumente sicher zu stellen.
Wir übernehmen diese Funktion gerne für Sie und unterstützen Sie bei der Aufbewahrung Ihrer Dokumente – auf Wunsch können wir ebenfalls Ihre Dokumentation auf Richtigkeit und Aktualität der europäischen Richtlinien prüfen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!