1. Was ist eine Risikobeurteilung?
Über das Verfahren der Risikobeurteilungen werden Schutzmaßnahmen für Anlagen und Maschinen ermittelt, um Unfälle zu verhindern.
Denn Maschinen und Anlagen können Gefahrenquellen darstellen. Will ein Hersteller eine solche in der EU in Verkehr bringen, muss sie sicher sein. Per Definition ist das dann der Fall, wenn die Maschine die ihr zugedachten Funktionen in der entsprechenden Lebensphase ausführen kann und alle vorhandenen Risiken hinreichend gemindert wurden.
Um all diese Schritte umfassend abdecken zu können, wird die Risikobeurteilung durchgeführt: Sie umfasst das gesamte Verfahren der Risikominderung und beinhaltet die Risikoanalyse, die Risikoeinschätzung und die Risikobewertung.
Die Risikobeurteilung ist dabei ein iteratives Verfahren, ein sich wiederholender Prozess und kein einmalig abgeschlossener Vorgang. Sie beginnt bereits bei der Planung und Konstruktion einer Maschine oder Anlage und umfasst alle Lebensphasen des Objekts. Dazu zählt der Normalbetrieb genauso wie die Instandhaltung, Wartung, Reinigung und weitere.
Die Risikobeurteilung ist ein Teil des Konformitätsbewertungsverfahrens und ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Gesetzgebung der EU wird in Richtlinien (Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Druckgeräterichtlinie 97/23/EG uvm.) formuliert und von allen Mitgliedsstaaten der EU in nationales Recht, wie dem Deutschen Produktsicherheitsgesetz, übernommen.